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Implantation von Hörgeräten

Aktive Mittlelohrimplantate

In den meisten Fällen kann eine Innenohrschwerhörigkeit mit einem konventionellen Hörgerät und eine Mittelohrschwerhörigkeit mit einer mittelohrchirurgischen Rekonstruktion der Gehörknöchelchenkette vollständig oder teilweise ausgeglichen werden. Es gibt aber seltene Ausnahmefälle, die sich weder durch ein konventionelles Hörgerät noch durch das Einsetzen von passiven Mittelohrimplantaten versorgen lassen. Die Spezialisten im Ohrenschwerpunkt Karlsruhe kennen diese Fälle sehr genau und wir können Sie beraten, ob für Sie ein solches implantierbares Hörgerät in Frage kommt.

Bei Innenohrschwerhörigen kann es sein, dass Gehörgangsentzündungen oder ein nässendes Mittelohr verhindern, dass ein konventionelles Hörgerät getragen werden kann. Dann ist es sinnvoll ein Hörgerät zu implantieren, damit der Gehörgang beim Tragen des Hörgerätes frei bleibt.

Bei Mittelohrschwerhörigkeiten, z.B. bei angeborenem Fehlen des äußeren Gehörgangs, einem vollständigen Verlust aller Gehörknöchelchen oder einem vollständig verlegten Mittelohr, kann die Schwerhörigkeit hervorragend mit einem knochenverankerten Hörgerät versorgt werden.

Es gibt heutzutage ein sehr differenziertes Angebot von implantierbaren Hörgeräten. Die meisten dieser Geräte werden nur teilweise implantiert. Die Schallaufnahme über das Mikrophon und die Weiterverarbeitung des Schallsignals finden normalerweise in einer außen getragenen Komponente statt, die mit einem Magnet oder einem Steckkontakt am Kopf getragen wird. Über einen Knochenanker oder ein Kabel wird das Signal dann an die implantierte Komponente weiter gegeben und gelangt schließlich ins Innenohr.

Es gibt auch zwei in Deutschland verfügbare vollständig implantierbare Hörsysteme. Bei diesen Geräten werden alle Komponenten des Hörgerätes implantiert, so dass das Gerät von außen nicht sichtbar ist. Auch wenn das sehr attraktiv klingt, bieten diese Systeme abgesehen vom kosmetischen Nutzen und einigen Spezialindikationen bezüglich der Klangqualität und der Verstärkung keinen Vorteil gegenüber den teilimplantierbaren Hörgeräten.

Im Ohrenschwerpunkt Karlsruhe implantieren wir verschiedene Systeme (voll- und teil implantierbare) unterschiedlicher Firmen. Die Auswahl erfolgt im Gespräch mit unseren Patienten, anhand der Vorgeschichte, der Vorerkrankungen, des Hörtestes, des Ohrbefundes und natürlich des Patientenwunsches.

In den meisten Fällen werden die Kosten für das Implantat und die dafür notwendige Operation von der Krankenkasse getragen, wenn medizinische Gründe vorliegen, die gegen ein „normales“ Hörgerät sprechen. Bei der Antragstellung auf Kostenübernahme unterstützen wir unsere Patienten.

 

Kontakt

Vi Dia Kliniken
Steinhäuserstr. 18
76135 Karlsruhe

Tel: 0721/8108-2344
Fax: 0721/8108-2217
E-Mail: hno@vidia-kliniken.de