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Gehörgangsplastik

Operationen des äußeren Gehörgangs sind notwendig bei chronischen Entzündungen der auskleidenden Haut (PIMF), bei knöchernen Wucherungen (Gehörgangsexostosen) der knöchernen Gehörgangswand, bei Tumoren oder Cholesteatomen im Gehörgang oder angeboren engem oder nicht angelegtem Gehörgang. Ziel ist es in allen Fällen den pathologischen Befund zu entfernen und durch Fräsen der knöchernen Gehörgangswand einen Gehörgang zu schaffen, der normal weit ist und dadurch die Selbstreinigung des Ohres ermöglicht. Die Bohrarbeit im äußeren Gehörgang muss vorsichtig durchgeführt werden, damit ein Lärmtrauma des Ohres vermieden wird.

Die fehlende Gehörgangshaut nach der Entfernung der Pathologie wird durch Hauttransplantate ersetzt, die hinter der Ohrmuschel gewonnen werden. Am Ende der Operation wird der Gehörgang austamponiert, damit die Transplantate Zeit zum Anwachsen haben. Nach 2-3 Wochen wird die Tamponade entfernt. Häufig muss der Gehörgang anschließend bis zur völligen Ausheilung noch regelmäßig hno-ärztlich gepflegt werden.

 


Enger äußerer Gehörgang durch Exostosen.

Freilegen der Exostose bei der Operation.

Weiter äußerer Gehörgang am Ende der Exostosen-OP.

Hauttransplantate bei Gehörgangsplastik bei PIMF.

Hautabdeckung des Trommelfells am OP Ende bei Gehörgangsplastik bei PIMF.

Kontakt

Vi Dia Kliniken
Steinhäuserstr. 18
76135 Karlsruhe

Tel: 0721/8108-2344
Fax: 0721/8108-2217
E-Mail: hno@vidia-kliniken.de