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Cholesteatomchirurgie

Die Behandlung des Cholesteatoms besteht in einer Operation, bei der das Cholesteatom, seine Hülle und die angesammelten Hautschüppchen, mit der begleitenden Entzündung entfernt werden. Wichtigstes Ziel der Operation ist die vollständige Entfernung des Cholesteatoms und die Beherrschung der Entzündung, damit keine Komplikationen eintreten. Zweites Ziel des operativen Eingriffs ist die Wiederherstellung der Hörfähigkeit durch eine Rekonstruktion der Gehörknöchelchenkette.

Normalerweise wird das Cholesteatom entfernt und der angrenzende Knochen anschließend nochmals gesäubert, um sicher zu gehen, dass kein Epithel zurückgelassen wird. Liegt das Cholesteatom aber an kritischen Stellen, z.B. am Gesichtsnerven oder der Hörschnecke, ist die Säuberung nicht mit der eigentlich nötigen Radikalität möglich. Dann ist es notwendig nach 12-18 Monaten eine zweite Operation, sogenannte Second-look-Operation, durchzuführen. Beim Ersteingriff nicht sichtbares, zurückgelassenes Cholesteatom, bildet innerhalb von 12-18 Monaten sogenannte Cholesteatomperlen, die bei dem Zweiteingriff gut zu erkennen sind und sich relativ sicher entfernen lassen. So erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass letztlich das gesamte Cholesteatom entfernt ist.

Je nach Ausdehnung des Cholesteatoms ist ein mehr oder weniger radikales Vorgehen erforderlich. Üblicherweise wird das Cholesteatom von vorne nach hinten verfolgt.

 


Eröffnetes Mittelohr bei einem angeborenen Cholesteatom im Mittelohr eines Kindes.

Mittelohrbefund bei einer Second Look Operation: Cholesteatomperle am Hammergriff.

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